Lasterstein
Der Lasterstein stand beim Türmli.
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Teilstücke von Plastik, Löwen
aus Sandstein;
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Teilstücke von Plastik, Löwen
aus Sandstein;
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Inneres Kapelle Riedertal
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Tiermaske
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Holzmaske
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Holzmaske
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Holzmaske
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Truhe
Nussbaumholz ohne Schnitzereien mit verzinkten Seitengriffen, innen Wappen A Pro aufgemalt
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Porträt Vinzenz Grossholz (Heinricht Danioth)
Heinrich Danioth
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Porträt Anton Arnold-Müller (1795-1839)
Kanzleidirektor, Landesarchivar; vgl. Benziger Müller Tafel 24
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Porträt Josefa Arnold-Müller (1797-1860)
Ehefrau von Anton Arnold-Müller); vgl. Benziger Müller Tafel 24
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Porträt Maria Agata Renner
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Porträt Karl Anton Püntener II
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Porträt Dominik Epp in Uniform
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Porträt Landammann Peregrin Zwyer
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Porträt Offizier Felix Heinrich Christen
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Porträt Frau von LA Gustav Muheim
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Richtschwert des Kantons Uri
Im 19. Jahrhundert wurde in Uri die Todesstrafe durch einen Henker mit einem Richtschwert vollstreckt. Den Beruf des Henkers übte in Uri die Familie Grossholz aus. Nikolaus Grossholz (1798-1860) hatte als Scharfrichter die Hinrichtung im Jahre 1833 vollzogenen. Nachforschungen von lic. phil. Peter Roubik in Akten des Staatsarchivs Uri haben ergeben, dass Henker Grossholz dem Alkohol verfiel und seiner Verpflichtung als Scharfrichter nicht mehr nachkommen konnte. So mussten die beiden Hinrichtungen von 1851 und 1852 je von einem auswärtigen Scharfrichter vollzogen werden, weil man seinem noch unerfahrenen 27-jährigen Sohn Vinzenz diese Aufgabe nicht übertragen wollte. Diese Situation war eine Blamage des dazu bestellten und besoldeten Amtsinhabers und seiner Familie gewesen. Mit dem Amt war die Familie als solche behaftet gewesen. Kein männliches Familienglied konnte sich dieses Dienstes ohne ausgesprochene Entlassung entziehen. Das Amt wurde der Familie jedoch belassen, weil diese ohnehin armengenössig zu werden drohte. 1861 hatte nahe der Schattdorfer Schächenbrücke auf dem als Richtstätte errichteten Kahlenbergli eine öffentliche Hinrichtung zu erfolgen. Wegen Mordes zum Tode verurteilt war der 25-jährige Kaspar Zurfluh, welcher seine schwangere Braut an die Reuss gelockt und dann erschlagen hatte. Da der auswärtige Scharfrichter eine zu hohe Honorarforderung gestellt hatte, wurde Vinzenz Grossholz, nun 37-jährig, erstmals mit der Hinrichtung beauftragt. In Ermangelung eines eigenen Richtschwerts musste er sich aber ein solches vom Scharfrichter von Obwalden ausleihen.
Bei dem mutmasslichen Veräusserer handelte es sich um den trunksüchtigen Henker Nikolaus Grossholz. Der Verbleib der beiden Richtschwerter blieb vorerst unbekannt.
1881 gelangten dann in Basel die Antiquitätensammlungen des verstorbenen Berner Bankiers, Gross- und Stadtrates Friedrich Bürki (1819-1880) zur Versteigerung. Darunter befanden sich nun auch die zwei Richtschwerter aus Uri, die auch als solche deklariert wurden. Der Urner Regierungsrat erhielt davon Kenntnis, erwirkte bei der Regierung von Basel-Stadt für das unzweifelhaft und vom Scharfrichter unberechtigt veräusserte Staatseigentum eine Zwangsverwaltung. Der Kanton Uri liess seine Ansprüche dann jedoch alsbald fallen, weil von der Scharfrichterfamilie Grossholz kein sachdienliches Zeugnis mehr zu erlangen war. Zudem war der Eigentumsnachweis schwer zu führen, da auf den Schwertern besondere offizielle kantonale Marken fehlten.
Das Schwert geriet nach der Auktion in den Antiquitätenhandel. In den Zwanzigerjahren erwarb das Schwert der Jurist Seelhofer auf dem Schloss Worb. Dort wurde der Zürcher Jurist, Dr. Eduard Lusser, auf das Schwert aufmerksam. Eduard Lusser konnte das Schwert sodann käuflich erwerben, weil er sich als Spross eines alten Urner Geschlechts ausweisen konnte. Mit der Schenkung an das Historische Museum Uri schloss sich nun nach rund 150 Jahren wieder der Kreis. Das Richtschwert fand nach Uri zurück und wird ab diesem Sommer im Historischen Museum Uri ausgestellt sein. Das zweite jüngere Richtschwert fand bereits in den 1930er-Jahren in Urner Privatbesitz (Haus der Musik, Altdorf) zurück.
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